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Einfach gute Texte

AGB

Es führt kein Weg daran vorbei – das menschliche Miteinander braucht ein paar Regeln. Seien sie nun formell, informell, auf Basis von Traditionen oder, wie es im Geschäftsverkehr üblich ist, auf Basis der geltenden Rechtslage. Für diese AGB ist die Basis das BGB, von daher finden Sie nachfolgend nur übliche Klauseln.

Aber genug der Vorrede:

Die Annahme eines Angebots oder die Auftragserteilung (mündlich, Schrift- oder Textform) bedeutet die Anerkennung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier zum Download)

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1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für das Verhältnis zwischen dem Texter (nachfolgend: Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber. Der Auftragnehmer erstellt Texte oder Konzepte, die sich nach den Vorgaben des Auftraggebers richten und vom Auftraggeber veröffentlicht werden sollen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
1. Alle angefertigten Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dessen Bestimmungen gelten auch, falls die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
2. Die Texte und Konzepte des Auftragnehmers dürfen ohne dessen ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt dazu, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Alle Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang genutzt werden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
4. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf Verlangen auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten Vergütung. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

3. Vergütung
1. Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütung angeforderter Probetexte wird im Einzelfall vereinbart.
2. Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Soweit keine andere Regelung vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach einer Honorartabelle für Texter. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
4. Die Vergütungen sind Nettobeträge. Die Mehrwertsteuer wird gemäß der geltenden Rechtslage ausgewiesen und ist dann zuzüglich zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 2.3) abgegolten.
5. Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Fälligkeit der Vergütung
1. Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.
2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Auftragserteilung bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss zu verlangen.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans können nach Zeitaufwand gesondert berechnet werden. Hiervon wird der Auftraggeber vorab in Kenntnis gesetzt.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen (beispielsweise Übersetzung, Layout oder Druck). Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentumsvorbehalt
1. An Entwürfen und Texten werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte.
2. Werden Texte zur Nutzung auf Plattformen von Drittanbietern erstellt, gelten deren Bedingungen.
3. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

7. Gestaltungsfreiheit, Vorlagen, Korrekturmuster und Produktionsüberwachung
1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
4. Vor der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
5. Der Auftragnehmer ist für die Produktionsüberwachung nur aufgrund besonderer Vereinbarung zuständig.

8. Belegexemplare und Eigenwerbung
1. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 5 einwandfreie Belegexemplare (nach Absprache in Sonderfällen auch mehr oder weniger).
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Belegexemplare zur Eigenwerbung zu verwenden und beispielsweise auf seiner Website als Referenzen anzugeben.

9. Haftung
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
3. Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenem Material nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eventuelle Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
6. Der Auftragnehmer lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen des Auftragnehmers entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
8. Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.
9. Beanstandungen und offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Rösrath, Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Finden der Auftragnehmer und der Auftraggeber gemeinsam keine angemessene Regelung, die dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt, gilt auch insofern stattdessen das Gesetz.
3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die zur Auftragsbearbeitung notwendigen Angaben – unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen – EDV-mäßig erfasst, gespeichert und verarbeitet werden
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 02. Januar 2019

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